FAQ – Wohnflächenberechnung
Wann gilt die WoFlV zwingend?
Im sozialen Wohnungsbau und regelmäßig im Mietrecht. Im Kaufrecht kann sie vertraglich vereinbart werden.
Darf ich die Wohnfläche selbst berechnen?
Grundsätzlich ja. Bei rechtlicher Relevanz (Kauf, Streitfall, Finanzierung) ist eine fachliche Berechnung empfehlenswert.
Ist DIN 277 für Wohnungen geeignet?
Ja, aber sie liefert andere Flächenwerte als die WoFlV und ist daher nicht automatisch für Mietverträge geeignet.
Ab wann ist eine Wohnflächenabweichung problematisch?
Rechtsprechung geht häufig von einer relevanten Abweichung ab ca. 10 % aus.
Ist ein neues Aufmaß bei Umbauten erforderlich?
Ja, wenn sich Grundrisse oder Raumhöhen geändert haben.
Anfrage Wohnflächenberechnung
Für Kauf, Vermietung, Bauantrag oder Bestandsprüfung erstellen wir eine normgerechte und nachvollziehbar dokumentierte Wohnflächenberechnung nach WoFlV oder DIN 277.
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