Statische Berechnung für genehmigungspflichtige Konstruktionen

Für viele Terrassenüberdachungen, Carports und kleinere Anbauten ist eine statische Berechnung erforderlich. 

Insbesondere bei genehmigungspflichtigen Vorhaben fordert die Bauaufsichtsbehörde einen nachvollziehbaren statischen Nachweis zur Sicherstellung der Standsicherheit. 

Die Berechnung erfolgt gemäß: 

  • Eurocode 0–5 
  • DIN-Normen 
  • Landesbauordnung 
  • Technischen Baubestimmungen 

Wann ist eine Statik für eine Terrassenüberdachung notwendig?

Eine statische Berechnung ist regelmäßig erforderlich bei: 

  • genehmigungspflichtigen Überdachungen 
  • größeren Spannweiten 
  • Glasdächern 
  • Schneelastzonen mit erhöhter Beanspruchung 
  • Befestigung an Bestandsgebäuden 
  • Grenzbebauung 

Auch genehmigungsfreie Bauvorhaben müssen die Anforderungen an Standsicherheit erfüllen.

Leistungsumfang – Statische Berechnung Terrassendach

Die statische Bearbeitung umfasst: 

  • Ermittlung der maßgebenden Einwirkungen 
    • Eigengewicht 
    • Schneelast 
    • Windlast 
  • Systemdefinition und Lagerannahmen 
  • Bemessung von Sparren, Pfetten und Stützen 
  • Nachweis der Anschlussdetails (sofern erforderlich) 
  • Erstellung prüffähiger statischer Unterlagen 

Die Berechnung berücksichtigt projektspezifische Randbedingungen wie Schneelastzone, Geländekategorie und Gebäudehöhe.

Materialien und Bauarten

Statische Nachweise werden erstellt für: 

  • Holztragwerke (z. B. C24) 
  • Stahlkonstruktionen 
  • Aluminiumprofile 
  • Kombinationen mit Glas- oder Polycarbonatdächern 

Abgrenzung der Leistung 

Nicht Bestandteil sind: 

  • Ausführungsplanung 
  • Werkstattzeichnungen 
  • Montageüberwachung 
  • bauphysikalische Nachweise 

Diese Leistungen können gesondert vereinbart werden. 

FAQ – Statik Terrassenüberdachung

Brauche ich eine Statik für ein Terrassendach?
Bei genehmigungspflichtigen Konstruktionen regelmäßig ja. 

Wie wird die Schneelast berücksichtigt?
Gemäß Schneelastzone und Geländehöhe nach DIN EN 1991-1-3. 

Ist eine Befestigung an der Hauswand statisch nachzuweisen?
Ja, insbesondere hinsichtlich Lastabtragung und Verankerung. 

Reicht eine überschlägige Berechnung aus?
Für Bauanträge sind prüffähige Nachweise erforderlich.

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Gerne prüfen wir die Genehmigungspflicht und erstellen die erforderliche statische Berechnung für Ihre Terrassenüberdachung oder Ihr Kleinbauvorhaben.

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