Statische Berechnung für genehmigungspflichtige Konstruktionen
Für viele Terrassenüberdachungen, Carports und kleinere Anbauten ist eine statische Berechnung erforderlich.
Insbesondere bei genehmigungspflichtigen Vorhaben fordert die Bauaufsichtsbehörde einen nachvollziehbaren statischen Nachweis zur Sicherstellung der Standsicherheit.
Die Berechnung erfolgt gemäß:
- Eurocode 0–5
- DIN-Normen
- Landesbauordnung
- Technischen Baubestimmungen
FAQ – Statik Terrassenüberdachung
Brauche ich eine Statik für ein Terrassendach?
Bei genehmigungspflichtigen Konstruktionen regelmäßig ja.
Wie wird die Schneelast berücksichtigt?
Gemäß Schneelastzone und Geländehöhe nach DIN EN 1991-1-3.
Ist eine Befestigung an der Hauswand statisch nachzuweisen?
Ja, insbesondere hinsichtlich Lastabtragung und Verankerung.
Reicht eine überschlägige Berechnung aus?
Für Bauanträge sind prüffähige Nachweise erforderlich.
Statik für Ihr Bauvorhaben anfragen
Gerne prüfen wir die Genehmigungspflicht und erstellen die erforderliche statische Berechnung für Ihre Terrassenüberdachung oder Ihr Kleinbauvorhaben.

