Statische Berechnung und Tragwerksplanung für Hoch- und Ingenieurbau

Erstellung prüffähiger statischer Nachweise nach Eurocode 

Die statische Berechnung und Tragwerksplanung sind zentrale Ingenieurleistungen zur Sicherstellung der Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit von Bauwerken. 

Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage von: 

  • Eurocodes (EN 1990 ff.) 
  • nationalen Anhängen 
  • einschlägigen DIN-Normen 
  • technischen Baubestimmungen 
  • Landesbauordnungen 
  • anerkannten Regeln der Technik 

Ziel ist die Erstellung prüffähiger statischer Nachweise für Bauanträge, Ausführungsplanung, Prüfstatik oder Bestandsbewertungen.

Leistungsumfang der Tragwerksplanung

Die statische Bearbeitung umfasst je nach Projekt: 

1. Lastannahmen und Einwirkungen 

  • Eigenlasten 
  • Nutzlasten 
  • Schnee- und Windlasten 
  • Temperatureinwirkungen 
  • Erddruck und Wasserdruck 
  • Verkehrslasten (z. B. bei Brücken) 
  • außergewöhnliche Einwirkungen (Anprall, Erdbeben, etc., sofern relevant) 

Die Ermittlung erfolgt normgerecht nach Eurocode 0 sowie den jeweiligen Einwirkungsnormen. 

2. Tragwerksmodellierung 

  • Systemfindung und Festlegung des statischen Modells 
  • Abbildung von Lager- und Randbedingungen 
  • Modellierung von Rahmen-, Platten-, Scheiben- oder Stabtragwerken 
  • Berücksichtigung geometrischer und materialtechnischer Randbedingungen 

Die Modellierung bildet die Grundlage für eine nachvollziehbare Nachweisführung.

3. Bemessung tragender Bauteile

Die Bemessung erfolgt für: 

  • Stahlbetontragwerke 
  • Spannbeton 
  • Stahlbaukonstruktionen 
  • Holzbau 
  • Mauerwerksbau 
  • Verbundkonstruktionen 
  • Aluminiumtragwerke 
  • Faserverbundbauteile (z. B. GFK-Beläge, CFK-Verstärkungen) 

Gerade im Ingenieurbau gewinnen Aluminium- und GFK-Bauteile zunehmend an Bedeutung, beispielsweise bei: 

  • Fuß- und Radwegbrücken 
  • Geländerkonstruktionen 
  • korrosionsbeständigen Brückenbelägen 
  • Verstärkungsmaßnahmen im Bestand 

Die Bemessung erfolgt unter Berücksichtigung von: 

  • Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) 
  • Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) 
  • Dauerhaftigkeitsanforderungen 
  • materialabhängigen Sicherheitskonzepten 

Bei Sonderbaustoffen erfolgt die Nachweisführung auf Basis einschlägiger Normen, Zulassungen oder technischer Bewertungen.

4. Erstellung prüffähiger Unterlagen 

Die statischen Unterlagen umfassen: 

  • Erläuterungsbericht 
  • Lastannahmen 
  • Systemdarstellungen 
  • Berechnungsnachweise 
  • Positions- und Übersichtspläne 
  • Nachweisführung gemäß geltender Norm 

Diese dienen als Grundlage für: 

  • Bauanträge 
  • Prüfstatik 
  • Ausführungsplanung 
  • Nachweise im Bestand 
  • Ingenieurbauwerke mit besonderer Prüftiefe 

Anwendungsbereiche der statischen Berechnung

Hochbau 

  • Wohngebäude 
  • Gewerbebauten 
  • Hallen 
  • An- und Umbauten 

Ingenieurbau 

  • Brücken (Straße, Fuß- und Radweg) 
  • Stützbauwerke 
  • Sonderkonstruktionen 
  • Infrastrukturprojekte 
  • Bauwerke mit Aluminium- oder GFK-Bauteilen 

Bestandsbau 

  • Umbauten 
  • Nutzungsänderungen 
  • Nachrechnung bestehender Tragwerke 
  • Verstärkungs- und Ertüchtigungskonzepte 

Gerade im Bestand ist die material- und baujahrsbezogene Einordnung der Tragstruktur wesentlich. 

Statische Nachweise im Bestand 

Bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder Laständerungen ist regelmäßig eine Nachrechnung des Tragwerks erforderlich. 

Dabei werden: 

  • vorhandene Querschnitte überprüft 
  • Lastreserven bewertet 
  • aktuelle Einwirkungen angesetzt 
  • ggf. Verstärkungsmaßnahmen entwickelt 
  • neue Baustoffe (z. B. CFK-Lamellen oder GFK-Elemente) berücksichtigt 

Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung: 

  • des Baujahrs 
  • der ursprünglichen Normengrundlage 
  • des aktuellen Sicherheitskonzepts 

Projektbezogene Randbedingungen

Jede statische Berechnung ist objektspezifisch. Zu berücksichtigen sind: 

  • Baugrundverhältnisse 
  • bestehende Tragstruktur 
  • Bauverfahren 
  • konstruktive Details 
  • Korrosionsanforderungen 
  • Dauerhaftigkeitskonzepte 
  • wirtschaftliche Zielsetzungen 

Eine pauschale Dimensionierung ohne objektspezifische Betrachtung ist technisch nicht zulässig. 

Abgrenzung der Leistung 

Nicht Bestandteil der statischen Berechnung sind: 

  • Bauüberwachung 
  • Baugrundgutachten 
  • Werkstatt- und Detailplanung 
  • bauphysikalische Nachweise 
  • Vermessungsleistungen 

Diese Leistungen sind gesondert zu beauftragen. 

FAQ – Statische Berechnung

Wann ist eine statische Berechnung erforderlich?
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben oder tragenden Eingriffen in bestehende Konstruktionen. 

Können auch Aluminium- oder GFK-Bauteile statisch nachgewiesen werden?
Ja, unter Berücksichtigung der jeweiligen normativen Grundlagen oder technischen Zulassungen. 

Was ist der Unterschied zwischen GZT und GZG?
GZT betrifft die Tragfähigkeit, GZG die Gebrauchstauglichkeit (z. B. Durchbiegung, Rissbreite). 

Ist bei Brücken eine gesonderte Nachweisführung erforderlich?
Ja, hier gelten zusätzliche Anforderungen aus dem Ingenieurbau und ggf. projektbezogene Richtlinien.

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Für Neubauten, Ingenieurbauwerke oder Nachrechnungen im Bestand prüfen wir die projektspezifischen Anforderungen und erstellen die erforderlichen statischen Nachweise gemäß geltenden Normen und technischen Regelwerken.

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