FAQ – Statische Berechnung
Wann ist eine statische Berechnung erforderlich?
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben oder tragenden Eingriffen in bestehende Konstruktionen.
Können auch Aluminium- oder GFK-Bauteile statisch nachgewiesen werden?
Ja, unter Berücksichtigung der jeweiligen normativen Grundlagen oder technischen Zulassungen.
Was ist der Unterschied zwischen GZT und GZG?
GZT betrifft die Tragfähigkeit, GZG die Gebrauchstauglichkeit (z. B. Durchbiegung, Rissbreite).
Ist bei Brücken eine gesonderte Nachweisführung erforderlich?
Ja, hier gelten zusätzliche Anforderungen aus dem Ingenieurbau und ggf. projektbezogene Richtlinien.
Tragwerksplanung anfragen
Für Neubauten, Ingenieurbauwerke oder Nachrechnungen im Bestand prüfen wir die projektspezifischen Anforderungen und erstellen die erforderlichen statischen Nachweise gemäß geltenden Normen und technischen Regelwerken.


