Aufmaß und Bestandsdokumentation für Bauanträge, Umbauten und Immobilienbewertung

Ingenieurmäßige Bestandsaufnahme als belastbare Entscheidungsgrundlage 

Ein fachgerecht durchgeführtes Aufmaß im Bestand bildet die Grundlage für: 

  • Bauanträge und Genehmigungsverfahren 
  • Umbau- und Sanierungsmaßnahmen 
  • statische Bewertungen 
  • Immobilienkauf und -verkauf 
  • finanzierungstechnische Prüfungen durch Banken 

Insbesondere bei Bestandsimmobilien liegen häufig keine vollständigen oder maßhaltigen Planunterlagen vor. Für eine belastbare Planung oder Bewertung ist daher eine geometrische Neuaufnahme erforderlich. 

Bedeutung bei Kauf, Verkauf und Finanzierung

Beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie werden häufig folgende Unterlagen benötigt: 

  • aktuelle Grundrisse 
  • Schnitte mit Höhenangaben 
  • Wohn- und Nutzflächenberechnungen 
  • Bruttogrundfläche (BGF) 
  • umbauter Raum 

Banken, Finanzierungsinstitute oder Gutachter verlangen nachvollziehbare Flächen- und Volumenangaben als Grundlage für: 

  • Beleihungswertermittlungen 
  • Kreditentscheidungen 
  • Marktwertermittlungen 
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Umbauten 

Ein präzises Gebäudeaufmaß reduziert Bewertungsunsicherheiten und schafft Transparenz für Käufer, Verkäufer und Finanzierer. 

Die Bestandsaufnahme ersetzt keine Wertermittlung nach ImmoWertV, stellt jedoch die geometrische Datengrundlage hierfür bereit. 

Leistungsumfang Aufmaß im Bestand

Die Ingenieurleistung kann je nach Projekt umfassen: 

  • Geometrisches Aufmaß vor Ort 
  • Erfassung von Wandstärken, Öffnungen, Spannweiten 
  • Höhenaufmaß (OKFF, Gelände, Dachhöhen) 
  • Dokumentation sichtbarer Konstruktionen 
  • Erstellung von Bestandsgrundrissen, Schnitten und Ansichten 
  • Digitale CAD-Pläne 
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung nach vereinbartem Regelwerk 
  • Plausibilitätsprüfung vorhandener Altunterlagen 

Die Leistung bezieht sich auf sichtbare Bauteile. 
Verdeckte Konstruktionen oder Materialprüfungen sind nicht Bestandteil, sofern nicht gesondert vereinbart. 

Relevanz für Bauantrag und Genehmigung

Für genehmigungspflichtige Vorhaben sind Bestandspläne häufig zwingend erforderlich. 

Ein präzises Aufmaß ermöglicht: 

  • korrekte Abstandsflächenberechnung 
  • prüffähige Höhenangaben 
  • belastbare Flächenangaben 
  • sichere Integration von An- und Umbauten 

Fehlerhafte Bestandsangaben führen regelmäßig zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. 

Relevanz für statische Bewertungen 

Bei Tragwerksnachrechnungen oder Nutzungsänderungen liefert das Aufmaß: 

  • reale Spannweiten 
  • tatsächliche Bauteilquerschnitte 
  • Geometrie des Lastabtrags 

Die Bestandsdokumentation ersetzt jedoch keine Materialuntersuchungen oder Tragfähigkeitsnachweise. 

Abgrenzung der Leistung 

Nicht Bestandteil eines geometrischen Aufmaßes sind: 

  • Bauteilöffnungen 
  • zerstörungsfreie Prüfverfahren 
  • Schadensgutachten 
  • statische Berechnungen 

Diese Leistungen sind gesondert zu vereinbaren. 

FAQ – Aufmaß im Immobilienbestand

Benötige ich für einen Immobilienkauf aktuelle Bestandspläne?
Für Finanzierung und Bewertung sind nachvollziehbare Flächenangaben regelmäßig erforderlich. 

Reichen alte Bauzeichnungen aus?
Nicht zwingend. Abweichungen zwischen Planung und Ausführung sind häufig. 

Ist ein Aufmaß für die Bank verpflichtend?
Die Anforderungen variieren je nach Finanzierungsinstitut. Maßhaltige Unterlagen sind jedoch regelmäßig Voraussetzung für Beleihungsbewertungen. 

Ersetzt ein Aufmaß ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Es stellt die geometrische Grundlage für eine Bewertung dar. 

Wann ist ein neues Aufmaß zwingend erforderlich?
Bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder fehlenden verlässlichen Bestandsunterlagen. 

Anfrage Bestandsaufmaß und Planunterlagen

Für Immobilienkauf, Finanzierung oder Bewertung erstellen wir ein nachvollziehbares Bestandsaufmaß sowie aktuelle Bestandspläne als belastbare Grundlage für weitere Prüfungen und Berechnungen.

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