Bauantrag erstellen lassen – Bauantragsunterlagen vom Bauingenieur

Planungssichere Erstellung von Bauanträgen für genehmigungspflichtige Vorhaben 

Ein Bauantrag ist erforderlich, wenn ein Bauvorhaben nach der jeweiligen Landesbauordnung genehmigungspflichtig ist. 

Die Erstellung der Bauantragsunterlagen erfordert die fachgerechte Verbindung aus: 

  • planungsrechtlicher Prüfung 
  • baurechtlicher Einordnung 
  • konstruktiver Konzeptentwicklung 
  • nachvollziehbarer Darstellung der Standsicherheit 

Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen regelmäßig zu Rückfragen der Bauaufsichtsbehörde und damit zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. 

Als Bauingenieur erstellen wir prüffähige Bauantragsunterlagen im Rahmen der Entwurfsplanung. 

Für welche Bauvorhaben erstellen wir Bauanträge?

Die Leistung umfasst Bauanträge unter anderem für: 

  • Terrassenüberdachungen 
  • Carports und Garagen 
  • Anbauten und Erweiterungen 
  • Aufstockungen 
  • Nutzungsänderungen 
  • Hallen- und Gewerbebauten 
  • Ingenieurbauwerke 
  • kleinere Brückenbauwerke 

Die Genehmigungspflicht richtet sich nach: 

Landesbauordnung 

  • Bebauungsplan 
  • Art und Umfang des Vorhabens 
  • Lage des Grundstücks 

Eine vorgelagerte Prüfung der Genehmigungspflicht ist Bestandteil der Leistung. 

Leistungsumfang – Erstellung der Bauantragsunterlagen

Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung (vergleichbar Leistungsphase 3–4 nach HOAI). 

Je nach Projekt umfasst die Leistung: 

1. Planungsrechtliche Prüfung 

  • Analyse des Bebauungsplans 
  • Prüfung von Baugrenzen und Baulinien 
  • Abstandsflächenprüfung 
  • Höhen- und Nutzungsfestsetzungen 

2. Entwicklung des baulichen Konzepts 

  • Festlegung der Gebäudegeometrie 
  • konstruktive Systementscheidung 
  • Integration in den Bestand 

3. Tragwerksprinzip und Standsicherheitskonzept 

  • Definition des Lastabtrags 
  • Festlegung des konstruktiven Systems 
  • überschlägige Bemessungsansätze zur Plausibilisierung 
  • Darstellung der grundsätzlichen Standsicherheit für das Genehmigungsverfahren 

Eine prüffähige Tragwerksplanung ist nicht Bestandteil der Bauantragsphase, sofern nicht ausdrücklich beauftragt. 

4. Erstellung der Bauzeichnungen 

  • Lageplan (soweit erforderlich) 
  • Grundrisse 
  • Schnitte 
  • Ansichten 
  • Höhenangaben 
  • Flächen- und Volumenangaben 

5. Zusammenstellung der Bauantragsunterlagen 

  • Antragsformulare 
  • Baubeschreibung 
  • technische Angaben 
  • Abstimmung mit Fachplanern (sofern erforderlich) 
  • Vorbereitung zur Einreichung 

Bauantrag und Standsicherheit – fachliche Einordnung

Für die Genehmigungsentscheidung ist regelmäßig eine nachvollziehbare Darstellung des Tragwerks erforderlich. 

Diese umfasst: 

  • konstruktives Grundsystem 
  • Lastweiterleitung 
  • Stabilisierungskonzept 

Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Genehmigungsverfahren nicht die vollständige statische Berechnung, sondern die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit. 

Detailnachweise folgen in späteren Planungsphasen oder werden im Rahmen der Bauausführung vorgelegt. 

Digitale Einreichung (Online-Bauantrag)

In vielen Bundesländern ist mittlerweile die digitale Einreichung vorgesehen. 

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach: 

  • Bundesland 
  • Bauaufsichtsbehörde 
  • Art des Verfahrens 

Die Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung liegt ausschließlich bei der zuständigen Behörde. 

Abgrenzung zu weiteren Leistungsphasen

Nicht Bestandteil der Bauantragserstellung sind: 

  • Ausführungsplanung 
  • prüffähige Tragwerksberechnung 
  • Bauüberwachung 
  • Ausschreibung und Vergabe 
  • Bauleitung 

Diese Leistungen können projektbezogen in weiteren Planungsphasen beauftragt werden. 

Typische Fehler bei selbst erstellten Bauanträgen

Erfahrungsgemäß führen folgende Punkte häufig zu Verzögerungen: 

  • unvollständige Bauzeichnungen 
  • fehlende Höhenangaben 
  • nicht dargestellte Abstandsflächen 
  • unklare Tragwerksdarstellung 
  • fehlende baurechtliche Prüfung 

Eine fachgerechte Vorbereitung reduziert Rückfragen und beschleunigt das Verfahren. 

FAQ – Bauantrag erstellen lassen

Wie lange dauert die Erstellung eines Bauantrags?
Abhängig vom Projektumfang und der Abstimmung mit Behörden. 

Ist ein Bauantrag für eine Terrassenüberdachung immer erforderlich?
Nicht zwingend. Maßgeblich sind Größe, Grenzabstände und Landesrecht. 

Wer darf Bauanträge einreichen?
In der Regel bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (Architekt oder Ingenieur). 

Ist eine vollständige Statik für den Bauantrag notwendig?
Meist genügt die Darstellung des Tragwerksprinzips. 

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde und Vollständigkeit der Unterlagen. 

Bauantrag vorbereiten – Projekt prüfen lassen

Vor Einreichung empfiehlt sich eine fachliche Prüfung der Genehmigungspflicht und der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen. 

Gerne übernehmen wir die Erstellung der erforderlichen Bauantragsunterlagen für Ihr Vorhaben.

Projekt prüfen lassen